1. Studienbeginn

    Es beginnt mit dem Tag, an dem Sie das erste Studienmaterial erhalten.closeup-1238771

  2. Studienmaterial

    Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie von der Bar-Akademie Ihr erstes Studienmaterial für den ersten Monat.

    Damit Sie Ihr Studienmaterial stets pünktlich erhalten, teilen Sie der Bar-Akademie jeden Wohnungswechsel unverzüglich mit.

  3. Korrektur Ihrer Aufgabenlösungen

    Zu jedem Lernabschnitt können Sie Aufgaben bearbeiten und die Lösungen an die Bar-Akademie einsenden. Ihr Studienleiter korrigiert und benotet Ihre Aufgabenlösungen und erläutert Ihnen seine Berichtigung, wann immer das notwendig ist.

  4. Individuelle fachlich-pädagogische Betreuung

    Sie erhalten einen vorbereiteten Formularblock, um Fragen zum Lehrstoff stellen zu können, wenn Ihnen etwas unklar geblieben ist. Während Ihrer Fernschulung werden Sie von erfahrenen Pädagogen betreut, die Ihnen jede Fachfrage beantworten.

  5. Seminare

    In den 3 angebotenen Praxisseminaren wird der Lehrstoff vertieft, den Sie bereits von der Bar-Akademie als Fernstudienmaterial erhalten haben. Sie erlernen die verschiedenen Arbeitstechniken in der Bar und werden auf die Prüfungsanforderungen vorbereitet. Die Seminargebühren sind in den Lehrgangsgebühren enthalten. Nicht enthalten sind Reisekosten, Kost und Logie. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht, wenn Sie das Zertifikat der Bar-Akademie und die staatliche Prüfung zum Barmixer bei der IHK anstreben.

  6. Abschlusszeugnis/Bar-Akademie-Abschlusszertifikat

    Wenn Sie Ihren Lehrstoff erfolgreich durchgearbeitet und die Lösungen aller gestellten Aufgaben zur Korrektur eingesandt haben, erhalten Sie für die Teilnahme an einem prüfungsvorbereitenden Seminar das Abschlusszertifikat der Bar-Akademie.

    Mit dem Abschlusszeugnis der Bar-Akademie besitzen Sie den Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung, falls Sie sich zusätzlich zu einer staatlichen Prüfung anmelden möchten.

  7. IHK-Prüfung zum staatlich geprüften Barmixer

    Die IHK-Prüfung kann zusätzlich abgelegt werden. Sie ist nicht Bestandteil des Barkurses. Die Bar-Akademie bereitet Sie auf der Grundlage des Rahmenstoffplans ordnungsgemäß auf die IHK-Prüfung vor.

  8. Gleich bleibende Studiengebühren

    Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz werden die Studiengebühren während der Vertragslaufzeit nicht steigen. Für die Nutzung des Internet-Campus entstehen keine Kosten, die über die üblichen Telekommunikationsgebühren hinausgehen.

  9. Kündigung des Studienvertrages

    Nach dem Probemonat kann der Teilnehmer den Fernunterrichtsvertrag ohne Angaben von Gründen zum kündigen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

    Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

    Im Fall der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.

  10. Möglichkeiten der staatlichen Förderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihre Teilnahme an dem Bar-Akademie Lehrgang gefördert. Für berufsbildende Studienlehrgänge können Sie ein Darlehen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) beantragen.

  11. Vertragliche Sicherheit

    Für Sie und die Bar-Akademie gelten die in der Anmeldung festgelegten Regeln. Nach Anmeldung erhalten Sie den Fernunterrichtsvertrag zur Unterschrift und den genauen Lehrplan.

    Gerichtsstand für Privatpersonen ist der Wohnort.